Stand heute nehmen nur die nachfolgenden Gesellschaften am JobRad Programm teil. Wenn Dein Arbeitgeber hier noch nicht gelistet ist, dann bist Du leider noch nicht berechtigt:
Continental Aktiengesellschaft
Konrad Hornschuch Aktiengesellschaft
A-Z Formen- und Maschinenbau GmbH
Benecke Kaliko AG
ContiTech Deutschland GmbH
Phoenix Compounding Technology GmbH
Continental Fuel Storage Systems GmbH
ContiTech Elastomer-Beschichtungen GmbH
ContiTech Luftfedersysteme GmbH
ContiTech Transportbandsysteme GmbH
ContiTech Antriebssysteme GmbH
Continental Reifen Deutschland GmbH
Darüber hinaus sind folgende Kriterien zu erfüllen, wobei folgendes gilt:
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung ist die Antragsprüfung durch den Arbeitgeber.
- Fahrradleasing kann von Beschäftigten in Anspruch genommen werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten aufweisen und die sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber befinden, soweit nicht nachfolgende Ausnahmen einschlägig sind.
- Ein Antrag auf Fahrradleasing kann nicht von insbesondere folgenden Beschäftigten gestellt werden:
- Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis innerhalb der Leasinglaufzeit aufgrund Renteneintritts oder sonstiger feststehender Beendigungstatbestände enden wird
- Beschäftigte, die in der Probezeit sind
- Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben
- Beschäftigte ohne Entgeltanspruch (z.B. erkrankte Beschäftigte außerhalb der Entgeltfortzahlung, vollständig freigestellte Beschäftigte in Pflegezeiten, ruhende Arbeitsverhältnisse)
- Beschäftigte, bei denen feststeht, dass ein Ruhenszeitraum und/oder ein Zeitraum ohne Entgeltanspruch innerhalb des Leasingzeitraums eintreten wird (z.B. infolge von Elternzeit oder Erkrankung außerhalb der Entgeltfortzahlung)
- Beschäftigte mit laufenden Lohnpfändungen
- Beschäftigte, die innerhalb der Leasinglaufzeit an einen anderen Konzern-Standort im In- oder Ausland entsandt sind oder bei denen feststeht, dass sie an einen anderen Standort entsandt werden
- Beschäftigte, die von einem anderen Konzern-Standort im In- oder Ausland an den in § 1 Abs. 1 genannten Standort entsandt sind
- Geringfügig Beschäftigte
- Bachelor-/innen, Masteranden/-innen, Doktoranden/-innen, Werkstudenten/-innen, o.ä.
- Praktikanten und Praktikantinnen, Trainees, Auszubildene und Dual Studierende
- Beschäftigte, die eine Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage beantragt oder geschlossen haben
Hinweis: Der Begriff Beschäftigte wird lediglich zur besseren Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet und bezieht sich auf Frauen, Männer und diverse Personen gleichermaßen.